Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter: So bleiben sie steuerfrei
Ein Dankeschön zum Jahresende kommt immer gut an – doch bei Weihnachtsgeschenken für Mitarbeitende lauern steuerliche Fallstricke. Wir zeigen, welche Wege es gibt, damit das Geschenk ohne Abzüge ankommt.
Warum die 60-€-Regel an Weihnachten nicht hilft
Sachgeschenke bis 60 € sind als sogenannte Aufmerksamkeiten nur zu besonderen persönlichen Anlässen steuerfrei – etwa zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes. Weihnachten gehört nicht dazu.
Drei Wege zum steuerfreien Weihnachtsgeschenk
- 50-€-Sachbezug im Dezember: Ein Gutschein über bis zu 50 € – sofern Sie den Dezember-Betrag nicht bereits anderweitig genutzt haben und ihn zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren.
- Geschenk auf der Weihnachtsfeier: Wird das Geschenk auf der Feier überreicht, kann es im Freibetrag für Betriebsveranstaltungen von 110 € je Mitarbeiter enthalten sein – gemeinsam mit Essen, Getränken und Programm.
- Pauschal versteuern (§ 37b EStG): Für höhere Beträge übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) – der Mitarbeitende erhält das Geschenk ohne Abzüge.
Warum ein regionaler Gutschein?
Statt Werbeartikeln verschenken Sie echte Wertschätzung: Ihre Mitarbeitenden wählen selbst zwischen Restaurant, Theater, Wellness oder Einkauf – und das Geld bleibt in der Region. Auf Wunsch gestalten wir den Gutschein mit Ihrem Logo. Mehr dazu bei unseren Mitarbeitergutscheinen und auf unserer Seite mit Weihnachtsgeschenken für Bremen.
Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur Sicherstellung der steuerfreien Nutzung empfiehlt sich eine vorherige Prüfung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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