So einfach geht Steuern sparen und Wertschätzung zeigen
Ein Gutschein, der motiviert, Kosten optimiert und die lokale Wirtschaft stärkt.
100% Rechtssicher, effizient und attraktiv
Der Stadtgespräch Geschenkgutschein ist die zeitgemäße Alternative zu klassischen Gutscheinen. Er erfüllt alle Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG und kann flexibel bei zahlreichen regionalen Partnern eingesetzt werden – ob Gastronomie, Shopping, Freizeit oder Wellness.
Sie haben die Wahl: digital als PDF zum direkten Einsatz oder als hochwertige Geschenkkarte für den besonderen Moment. Arbeitgeber profitieren von weniger Verwaltungsaufwand und einer optimalen Steuerlösung, Mitarbeiter genießen die maximale Freiheit bei der Auswahl der Einlösepartner und zusätzliche Motivation.
Besonderes Highlight: Gestalten Sie Ihren Gutschein ganz individuell – mit eigenem Logo, Motiv, Unternehmensfarben und einer persönlichen Botschaft.
Unsere Vorteile
Steuerfreie Vorteile von Sachbezügen berechnen – einfach und transparent
Der Sachbezugsrechner zeigt, wie sich eine Lohnerhöhung im Vergleich zu steuerfreien Stadtgespräch Geschenkgutscheinen darstellen lässt. Einfach die Anzahl der Mitarbeiter und die gewünschte Wertstufe auswählen – sofort werden die möglichen Gesamtkosten, der Vergleichsvorteil sowie die Kosten einer klassischen Lohnzahlung übersichtlich auf monatlicher und jährlicher Basis angezeigt.
Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, monatlich bis zu 50 € steuer- und sozialabgabenfrei als Sachbezug zu nutzen. Zusätzlich können zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Jubiläum oder Weihnachten bis zu 60 € steuerfrei gewährt werden.
Diese Firmen nutzen bereits die Vorteile unserer Gutscheine
Darum sind steuerfreie Sachbezüge so lohnenswert
Vorteile für Arbeitgeber
Steuerliche Entlastung
Mit steuerfreien Stadtgespräch Geschenkgutscheinen können Unternehmen Personalkosten effizient optimieren.
Rechtssicher
Der Stadtgespräch Geschenkgutschein erfüllt vollumfänglich die Anforderungen für Sachbezüge gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG.
Mitarbeiterbindung stärken
Der Gutschein ist ein moderner Benefit, der Wertschätzung zeigt und die Zufriedenheit im Team nachhaltig steigert.
Vorteil bei der Mitarbeitergewinnung
Im Wettbewerb um Fachkräfte verschafft ein zusätzlicher steuerfreier Benefit wie der Stadtgespräch Geschenkgutschein einen klaren Pluspunkt.
Einfache Abwicklung & flexibel einsetzbar
Im Gegensatz zu einzelnen Warengutscheinen ist die Handhabung des Stadtgespräch Gutscheins unkompliziert und spart Zeit in der Verwaltung.
Vorteile für Arbeitnehmer
Mehr Netto vom Brutto
Während bei einer klassischen Gehaltserhöhung ein Teil durch Steuern und Abgaben verloren geht, bleibt der Stadtgespräch Gutschein vollständig erhalten.
Große Auswahl
Anders als bei zweckgebundenen Gutscheinen kann der Stadtgespräch Gutschein bei vielen lokalen Partnern genutzt werden.
3 Jahre gültig
Viel Zeit für die perfekte Gelegenheit und zukünftige Einlösepartner.
Flexibel einlösbar
Das Guthaben ist flexibel und kann bei einem oder mehreren Partnern gelöst werden.
Regionale Kaufkraft
Jeder Gutschein unterstützt regionale Betriebe und stärkt die lokale Erlebnisvielfalt.
Beratungstermin jetzt vereinbaren
Mit steuerfreien Sachbezügen schenken Sie Ihren Mitarbeitern echte Wertschätzung – und zugleich spürbar mehr Kaufkraft im Alltag.
- Keine Sozialabgaben: Entlastung bei den Lohnnebenkosten
- Mitarbeiterbindung stärken: Wertschätzung durch kleine steuerfreie Prämien
- Flexible Gestaltung: Gutscheine können im Corporate Design (Logo, Farben, Grußtext) umgesetzt werden
- Mehr Netto: Der Vorteil bleibt steuerfrei und kommt ohne Abzüge an
- Flexible Nutzung: Einlösbar für Shopping, Gastronomie, Freizeit oder Wellness
- Unabhängig vom Gehalt: Keine Auswirkungen auf Gehaltsabrechnung oder Sozialleistungen (bei Einhaltung der Freigrenzen)
- Besondere Anerkennung: Perfekt für Anlässe wie Geburtstag, Jubiläum oder Weihnachten
*Die hier aufgeführten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur Sicherstellung der Nutzung im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs empfiehlt sich eine vorherige Prüfung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.