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Mitarbeitergutscheine – steuerfrei, individuell & regional

Die einfache Lösung für steuerfreie Benefits und zufriedene Mitarbeiter.

Mitarbeitergutscheine

Mehr Motivation, weniger Kosten – die clevere Gutscheinlösung für Arbeitgeber

Der Stadtgespräch Geschenkgutschein als Mitarbeitergutschein ist die clevere Lösung für moderne Arbeitgeber. Er verbindet steuerliche Vorteile mit echter Wertschätzung und macht Mitarbeitermotivation sichtbar. Unternehmen profitieren von weniger Lohnnebenkosten, Mitarbeiter genießen nach aktueller Gesetzeslage zusätzliche Kaufkraft – und die Region wird durch starke Partnerbetriebe in Ihrer Erlebnisvielfalt gestärkt.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Steuerfrei profitieren: Bis zu 50 € monatlich sowie 60 € zu persönlichen Anlässen können steuer- und abgabenfrei gewährt werden.
  • Flexibel einsetzbar: Einlösbar bei zahlreichen regionalen Partnern aus Gastronomie, Shopping, Freizeit und Wellness.
  • Motivation pur: Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und erhalten einen spürbaren Mehrwert im Alltag.
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Unsere Vorteile
Steuerfreier Sachbezug
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Eigenes Design/ Logo
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3 Jahre gültig
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gültig
Versand: 2-5 Tage
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2-5 Tage
Geschenkkarte mit Umschlag
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Lokalen Handel unterstützen
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Das perfekte geschenk
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Freie Wahl für den Beschenkten
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Ein Gewinn für Ihr Unternehmen, Mitarbeiter und die Region

Mit dem Stadtgespräch Geschenkgutschein als Mitarbeitergutschein entscheiden Sie sich für eine Lösung, die allen etwas zurückgibt: steuerliche Entlastung und geringere Kosten für Ihr Unternehmen, spürbare Kaufkraft und echte Wertschätzung für Mitarbeiter sowie eine starke Unterstützung der regionalen Wirtschaft.

So wird jeder Gutschein zu einem nachhaltigen Gewinn – für heute, für morgen und für eine lebendige Zukunft in unserer Region.

Diese Firmen nutzen bereits die Vorteile unserer Gutscheine

Spare Steuern und schenke Freude!

Unsere Gutscheine erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 EStG und sind damit für steuerfreie Sachbezüge nutzbar.

Arbeitgeber können aktuell bis zu 50 € monatlich (in bestimmten Fällen bis 60 €) steuerfrei an ihre Mitarbeiter weitergeben – z. B. als Geschenk zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Weihnachten oder als Dankeschön, Essenszuschuss, Freizeit- oder Shopping-Erlebnis).

  • Gilt monatlich je Mitarbeiter
  • Komplett frei von Sozialabgaben
  • Finanzielle Unterstützung in Zeiten von Inflation und steigenden Kosten
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Individuelles Design

Machen Sie den Gutschein zu Ihrem ganz persönlichen Highlight. Zeigen Sie Stil, setzen Sie Ihr Branding mit Logo, Motiv, Farben und persönlicher Botschaft in Szene und hinterlassen Sie einen bleibenden Eindruck bei Mitarbeitern und Kollegen.

Natürlich eignet sich der Gutschein auch optimal als Kundengeschenk, um Ihre Geschäftsbeziehungen nachhaltig zu stärken.

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Mit steuerfreien Sachbezügen schenken Sie Ihren Mitarbeitern echte Wertschätzung – und zugleich spürbar mehr Kaufkraft im Alltag.

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Häufige Fragen (FAQ) zum steuerfreien Sachbezug
Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Ein steuerfreier Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die anstelle einer Gehaltszahlung bzw. als Form der Gehaltszahlung nicht in bar, sondern z. B. in Form von Gutscheinen oder Sachzuwendungen gewährt wird. Mitarbeitende können diese steuerfrei nutzen – etwa als Mitarbeitergeschenk, Essenszuschuss oder Freizeitbonus.
Wie hoch ist die Freigrenze für steuerfreie Mitarbeitergeschenke?
Seit dem 1. Januar 2022 liegt die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge bei 50 € pro Monat und Mitarbeiter. Zusätzlich dürfen Arbeitgeber bis zu drei Aufmerksamkeiten im Wert von jeweils 60 € pro Jahr steuerfrei gewähren, z. B. zum Geburtstag, Jubiläum oder zu Weihnachten. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber mit steuerfreien Sachbezügen?
Steuern sparen: Sachzuwendungen bis 50 € bleiben steuerfrei
  • Keine Sozialabgaben: Entlastung bei den Lohnnebenkosten
  • Mitarbeiterbindung stärken: Wertschätzung durch kleine steuerfreie Prämien
  • Flexible Gestaltung: Gutscheine können im Corporate Design (Logo, Farben, Grußtext) umgesetzt werden
Welche Vorteile haben Mitarbeitende durch steuerfreie Gutscheine?
  • Mehr Netto: Der Vorteil bleibt steuerfrei und kommt ohne Abzüge an
  • Flexible Nutzung: Einlösbar für Shopping, Gastronomie, Freizeit oder Wellness
  • Unabhängig vom Gehalt: Keine Auswirkungen auf Gehaltsabrechnung oder Sozialleistungen (bei Einhaltung der Freigrenzen)
  • Besondere Anerkennung: Perfekt für Anlässe wie Geburtstag, Jubiläum oder Weihnachten
Häufige Fragen (FAQ) zur Einlösung unserer Geschenkgutscheine
Kann ich meinen Geschenkgutschein direkt beim Einlösepartner einlösen?
Nein. Deinen Stadtgespräch Geschenkgutschein löst du nicht direkt beim Partner ein, sondern über unsere Plattform. Wähle dort den gewünschten Einlösepartner aus, lege den Betrag fest und erhalte im Anschluss deinen Partner-Gutschein. Für die Einlösung benötigst du eine E-Mail-Adresse sowie ein Programm zum Öffnen von PDF-Dokumenten.
Kann ich mein Guthaben auf mehrere Einlösepartner aufteilen?
Ja. Du kannst den Betrag problemlos auf mehrere Partner verteilen – solange das Guthaben dafür ausreicht.
Muss ich den gesamten Betrag auf einmal einlösen?
Nein. Restguthaben bleibt auf deinem Stadtgespräch Geschenkgutschein gespeichert und kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
Wo finde ich alle Einlösepartner?
Eine aktuelle Übersicht aller Partner findest du hier. Mit der Filterfunktion kannst du die Liste nach Kategorien anpassen.
Wie lange ist mein Geschenkgutschein gültig?
Alle Gutscheine, die über uns erworben werden, behalten ihre Gültigkeit bis zu drei Jahre nach Ablauf des Kaufjahres. Damit hast du jede Menge Zeit, dir in Ruhe ein passenden Einlösepartner auszusuchen – sei es bei unseren aktuellen Partnern oder auch bei neuen Betrieben, die in Zukunft Teil des Stadtgespräch Netzwerks werden.
Wie löse ich meinen Partner-Gutschein ein?
Ganz einfach: Zeige beim Bezahlen dem Einlösepartner deinen Gutscheincode vor. Der entsprechende Betrag wird direkt von deiner Rechnung abgezogen. Beachte aber auch immer die Gutscheinkonditionen auf dem Partner-Gutschein auf der erhaltenen PDF-Datei.

*Die hier aufgeführten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur Sicherstellung der Nutzung im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs empfiehlt sich eine vorherige Prüfung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.