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Steuerfreier Sachbezug 2026: 50 € im Monat – so funktioniert’s

Bis zu 50 € im Monat können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen – zum Beispiel als regionaler Gutschein. Wir erklären, welche Regeln gelten und worauf Sie achten sollten.

Die 50-€-Grenze im Überblick

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden jeden Monat Sachbezüge bis 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das gilt für Voll- und Teilzeitkräfte ebenso wie für Minijobber.

Gutscheine: Welche zählen als Sachbezug?

Als Sachbezug gelten Gutscheine, die nur beim Arbeitgeber selbst, bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder für ein begrenztes Warensortiment einlösbar sind. Regionale Stadt- und Citygutscheine erfüllen das, wenn sie auf eine Stadt oder Region beschränkt sind. Frei verwendbare Geldkarten oder Gutscheine mit Barauszahlung zählen dagegen nicht.

Die drei wichtigsten Regeln

  • Zusätzlich zum Lohn: Der Gutschein muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Umwandlung von Gehalt ist nicht begünstigt.
  • Freigrenze statt Freibetrag: Liegen die Sachbezüge eines Monats auch nur einen Cent über 50 €, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.
  • Monatlich, nicht übertragbar: Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt und lässt sich nicht in den nächsten Monat mitnehmen.

Warum sich der Sachbezug lohnt

Wer seinen Mitarbeitenden 50 € netto als Gehaltserhöhung zahlen möchte, muss – je nach Steuerklasse und Sozialabgaben – deutlich mehr aufwenden. Ein Gutschein über 50 € kostet dagegen genau 50 € und kommt ohne Abzüge an. Wie viel Sie konkret sparen, zeigt unser Sachbezugsrechner.

So geht’s mit Stadtgespräch

Über das Arbeitgeber-Benefit-Portal legen Sie fest, wer monatlich welchen Betrag erhält. Die Gutscheine kommen automatisch per E-Mail, die Lohndaten exportieren Sie für DATEV. Eingelöst wird das Guthaben bei über 50 Partnern in Bremen und der Region – vom Restaurant über Theater und Wellness bis zum Supermarkt.

Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur Sicherstellung der steuerfreien Nutzung empfiehlt sich eine vorherige Prüfung durch einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Unterstütze lokale Unternehmen mit einer Stadtgespräch Geschenkkarte

Bei zahlreichen Anbietern der Stadt kann die Stadtgespräch Geschenkkarte eingelöst werden. Mit dieser Multi-Geschenkkarte lassen sich fast alle Wünsche für jung und alt erfüllen, sei es City-Shopping, ein Candlelight-Dinner zu zweit, ein Wellnesstag, ein Konzert-Ticket oder Erlebnisse mit der Familie. Diese Geschenkkarte bereitet sowohl beim Verschenken als auch beim Einlösen sehr viel Freude!

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